Edi. ist die offizielle Qualitäts-Auszeichnung für Auftragsproduktionen von Werbe-, Industrie- und Unternehmensfilmen. Der Wettbewerb steht unter dem Patronat des Eidgenössischen Departements des Innern und wird von SWISSFILM ASSOCIATION dieses Jahr zum einundzwanzigsten Mal durchgeführt.
Kategorien, Termine, Ablauf
Über Edi
Termine Edi.20
Call for Entries
1. Juli bis 31. August 2020
Jurierung
KW 38 / 39
Publikation Shortlist
KW 42
Preisverleihung Edi.20
Donnerstag 5. November 2020
Wettbewerb
Ziel: Qualität & Vielfalt
Mit dem Edi. sensibilisiert das Eidgenössische Departement des Innern und der Branchenverband SWISSFILM ASSOCIATION für das schweizerische Auftragsfilmschaffen indem herausragende Schweizer Produktionen ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung steht für hohe Qualität im Filmschaffen.
Bewertung
Wichtigstes Beurteilungskriterium ist die audiovisuell überzeugende Umsetzung des Kommunikationsauftrages. Konzept, Drehbuch, Regie, Bild, Ton und Montage müssen künstlerisch eine Einheit bilden, welche dem vermittelten Inhalt gerecht wird und die gestellte Aufgabe an die Produktion sinngemäss umsetzt. Ein Gewinnerfilm muss in allen Filmdisziplinen Bestleistungen ausweisen.
Jurierung
Die eingereichten Produktionen werden pro Kategorie von unabhängigen Jurys bewertet. Die Juryteams sind zusammengesetzt aus Fachpersonen der Sparten Film, Auftraggeber und Werbebranche, sie zeichnen herausragende Werke des Jahrgangs mit einem Edi. und einer vom Bundesrat unterschriebenen Anerkennungsurkunde aus.
Kategorien
Es gibt drei Hauptkategorien: Commercials, Corporate Communication und Branded Content, diese beinhalten mehrere Subkategorien. Details zu den Kategorien
Der gleiche Film kann nicht in mehreren Kategorien eingereicht werden, es sind keine doppelten Einreichungen möglich. Wenn ein Film jedoch erkennbar unterschiedlich für mehrere Kanäle mediengerecht (d.h. nicht nur Formatadaptation oder als Zweitplatzierung) umgesetzt wurde, können die Werke in den entsprechenden Kategorien eingereicht werden. Das Edi.-Team steht gerne beratend zur Verfügung.
Spezial Edi.
Der Spezial Edi. ist eine Auszeichnung für einzelne filmische Disziplinen wie Drehbuch/Konzept, Regie, Kamera, Production Design, Schnitt, visuelle Effekte, Musik/Sounddesign sowie bei den multimedialen Werken Creative Direction, Gestaltung, technische Umsetzung. Mit dem Spezial Edi. werden einzelne Personen ausgezeichnet, im Gegensatz dazu wird mit dem Kategorien Edi. die Gesamtleistung des Teams ausgezeichnet.
Alle für die Shortlist nominierten Filme kommt der Film automatisch in die Jurierung vom Spezial Edi. Man kann den Film bei der Einreichung auch kostenpflichtig zusätzlich für die Jurierung vom Spezial Edi. anmelden. Das hat den Vorteil, dass bei einer Nicht-Nominierung die Produktion trotzdem von der Spezial Edi. Jury bewertet wird.
Juryprozess
Die Jury visionierte sämtliche eingereichten Produktionen und nominieren in einer ersten Jurierungsrunde eine Shortlist. In der zweiten Jurierungsrunde zeichnen die Jurys die besten Produktionen mit einem Edi. aus. Eine zusätzliche Fachjury, bestehend aus Spezialisten der Filmbranche, visioniert alle für die Shortlist nominierten Filme und vergibt den Spezial Edi.
Auszeichnungen
Die Anzahl der Auszeichnungen ist von der Anzahl der Einreichungen abhängig. Faustregel: mind. 20% der Einreichungen kommen auf die Shortlist, davon werden rund 20% ausgezeichnet. Pro Hauptkategorie vergeben die Juroren für die Gesamtleistung mindestens einen Gold Edi. Die Jury kann auch in jeder Sub-Kategorie einen Gold Edi. sowie weitere Auszeichnungen in Silber und Bronze vergeben.
Kosten
Informationen für den Edi.21 folgen rechtzeitig zur Ausschreibung.
Link für Einreichungen
Die Datenbank ist im Moment geschlossen, das Call for Entries läuft jeweils vom 1. Juli bis 31 August.
Teilnahmebedingungen
Schweizer Produktionsfirmen
Es können Produktionen eingereicht werden, die durch eine Filmproduktionsfirma produziert wurden, welche ihren Sitz in der Schweiz hat, unter mehrheitlicher schweizerischer Kontrolle steht und tatsächlich eine effektive und dauerhafte Tätigkeit in der Schweiz ausübt. Die Produktion wurde von der Schweizer Produktionsfirma als selbständiges Unternehmen realisiert, sie hat auf eigene Rechnung gehandelt und war federführend und umfassend verantwortlich für die gesamte Durchführung und Ablieferung der Produktion.
Zugelassen sind auch Produktionen von RegisseurInnen mit schweizerischer Nationalität (auch bei Auslandswohnsitz) oder mit ausländischer Nationalität wenn Wohnsitz in der Schweiz mit Niederlassungsbewilligung C. Diese Auftragsproduktionen müssen entweder von einer Produktionsfirma mit Sitz in der Schweiz produziert worden sein oder mehrheitlich mit künstlerischen und technischen MitarbeiterInnen schweizerischer Nationalität oder mit Wohnsitz in der Schweiz und Niederlassungsbewilligung C hergestellt worden sein.
Schweizer Auftragsproduktionen
Einreichen kann man Produktionen, die im Auftrage Dritter hergestellt und völlig durch diese finanziert worden sind (Eigenproduktionen ohne Auftraggeber und/oder ohne Filmproduktionsfirmen sind nicht zugelassen). Die Produktionen müssen in den letzten zwölf Monaten vor Anmeldeschluss fertig gestellt worden sein, es gibt jedoch keine Vorgaben bezüglich Publikationstermin. Einreichen können alle am Film Beteiligten, z.B. Auftraggeber, Produzenten, Regisseure, Werbeagenturen, Postproduktionshäuser, Tonstudios, usw.
Reglement
Ergänzend gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur sowie der Ausführungsbestimmungen dazu (Filmgesetz, FiG, Filmförderungsverordnung, FiFV) entsprechend. Verbindlich gilt das Reglement für den Edi.20.